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   BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08   

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https://dejure.org/2009,11251
BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08 (https://dejure.org/2009,11251)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - 2 StR 528/08 (https://dejure.org/2009,11251)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 2 StR 528/08 (https://dejure.org/2009,11251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 263 Abs. 5 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begriff der Bande; Verfolgung eigener Interessen; genügende Gehilfentätigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande"

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30
    Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande"

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30
    Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
    Ein Tätigwerden in einem "übergeordneten Bandeninteresse" oder eine Bandenstruktur sind nicht erforderlich; der Annahme einer Bande steht auch nicht entgegen, wenn ihre Mitglieder eigene Interessen verfolgen (BGHSt 46, 321, 329 f.; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 7 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
    Mitglied einer Bande kann auch sein, wem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGHSt 47, 214).
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