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BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30 BtMG; § 263 Abs. 5 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begriff der Bande; Verfolgung eigener Interessen; genügende Gehilfentätigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30
Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande" - rechtsportal.de
BtMG § 30
Teilaufhebung eines Urteils bzgl. der Urteilsgründe und der Gesamtstrafenaussprüche; Prüfung des Vorliegens einer "Bande" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
Ein Tätigwerden in einem "übergeordneten Bandeninteresse" oder eine Bandenstruktur sind nicht erforderlich; der Annahme einer Bande steht auch nicht entgegen, wenn ihre Mitglieder eigene Interessen verfolgen (BGHSt 46, 321, 329 f.;… vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 7 ff. m.w.N.). - BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
Mitglied einer Bande kann auch sein, wem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGHSt 47, 214).